Digitale Kassensysteme
KassenSichV und TSE
Wer Sie eine Registrierkasse oder eine digitale Kasse verwenden, sind Sie verpflichtet eine Kasse auszuwählen, die den Vorschriften der Kassensicherheitsverordnung (KassenSichV) entspricht. Diese Verordnung besagt, dass ausschließlich Kassen eingesetzt werden dürfen, die eine technische Sicherheitseinrichtung (TSE) vorweisen können. Die TSE wurde entwickelt, um Kassenmanipulationen zu vermeiden. Jeder Vorgang wird unveränderlich in der TSE-Umgebung gespeichert. Nachträgliche Veränderungen in der Kasse können somit nachgewiesen werden.
Kassensysteme, die keine TSE haben oder aus anderen Gründen nicht die Anforderungen der KassenSichV erfüllen, werden von den Finanzbehörden nicht anerkannt. Der Prüfer vom Finanzamt kann in diesem Fall die gesamte Buchhaltung als nicht ordnungsgemäß im Sinne der Grundsätze der ordnungsgemäßer Buchführung (HGB) erklären. Das kann eine Steuerschätzung zur folge haben.